Das Strafrecht trifft niemanden so hart wie jene, die besonderen Schutz benötigen. Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen sind im Justizsystem extrem vulnerable Personen. Eine erfolgreiche Verteidigung in diesem Bereich erfordert daher weit mehr als nur exzellente Paragrafenkenntnis: Sie verlangt Empathie, psychologisches Gespür und einen ganzheitlichen Blick auf die Lebensumstände der Betroffenen.
Im Jugendstrafrecht steht der Resozialisierungsgedanke vor der Bestrafung. Wir kämpfen dafür, dass Fehltritte in jungen Jahren nicht die gesamte Zukunft verbauen. Bei Maßnahmenverfahren (etwa nach § 21 StGB) geht es oft um die Unterbringung in forensisch-therapeutischen Zentren – hier ist das Ziel eine adäquate Behandlung statt einer rein verwahrenden Haft. Unser wichtigstes Werkzeug ist dabei die enge Zusammenarbeit mit Fachleuten aus der Jugendarbeit, Psychologen und Psychotherapeuten.
Schwerpunkte im Jugend- und Maßnahmenrecht:
Jugendstrafrecht: Vertretung in Ermittlungs- und Hauptverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung und des Erziehungsgedankens.
Haftvermeidung: Strategien zur Abwendung bzw Reduzierung von Untersuchungshaft und freiheitsentziehenden Maßnahmen und Einbeziehung eines persönlichen Netzwerks (Sozialnetzkonferenz).
Maßnahmenvollzug (§ 21 StGB): Vertretung in Verfahren zur Unterbringung und regelmäßige Überprüfung der Entlassungsvoraussetzungen.
Gutachtenmanagement: Kritische Analyse und Begleitung psychiatrischer und psychologischer Sachverständigengutachten.
Therapie statt Strafe: Entwicklung von Alternativen zur Unterbringung durch Einbindung geeigneter Behandlungs- und Betreuungsangebote.
Zusammenarbeit mit Fachstellen: Koordination mit Jugendwohlfahrt, Bewährungshilfe, Psychologen und sozialen Einrichtungen.
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