Suchtmittelrecht und Cybercrime

Die Digitalisierung hat das Strafrecht grundlegend verändert. Cybercrime und Delikte im Suchtmittelrecht – oft im Zusammenhang mit dem Darknet, Kryptowährungen und sogenannten Kryptohandys (wie ANOM, Sky ECC oder EncroChat) – erfordern heute tiefgreifendes technisches Verständnis und eine internationale Perspektive. Eine moderne Verteidigungsstrategie muss digitale Spuren ebenso sicher analysieren wie die nationale und internationale Rechtslage.

Besondere Bedeutung kommt dabei sogenannten Kryptoverfahren zu, bei denen verschlüsselte Kommunikation durch internationale Ermittlungsmaßnahmen ausgewertet wird. Die rechtliche Zulässigkeit dieser Eingriffe sowie die Verwertbarkeit der gewonnenen Daten sind regelmäßig zentrale Ansatzpunkte einer effektiven Verteidigung.

Unsere Kanzlei arbeitet eng mit IT-Forensikern und technischen Sachverständigen zusammen, um digitale Beweismittel kritisch zu hinterfragen und gezielt zu Ihren Gunsten auszuwerten. Ob es um den Vorwurf des Datenmissbrauchs, Cyber-Betrugs oder Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz (SMG) geht: Wir bieten Ihnen eine umfassende und strategisch durchdachte Verteidigung, die auch internationale Rechtsprechung und grenzüberschreitende Ermittlungen berücksichtigt.

Unsere Expertise:

  • Cybercrime: Verteidigung bei Hacking, Datenbeschädigung, Datenmissbrauch und Internetbetrug.
  • Suchtmittelrecht: Vertretung bei Besitz, Handel und Einfuhr von Suchtgift (SMG), insbesondere im Zusammenhang mit digitaler Kommunikation und kriminellen Organisationen.
  • Kryptoverfahren: Verteidigung in Verfahren rund um verschlüsselte Kommunikationssysteme (z. B. ANOM, Sky ECC, EncroChat) sowie Prüfung der Verwertbarkeit entsprechender Beweismittel, einschließlich der Vertretung vor dem VfGH, EuGH und EGMR zur Wahrung und Durchsetzung der Grundrechte.
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